Hier finden sie einige hilfreiche Info`s rund um ihren Führerschein und PKW
Jeder hat das Recht auf eine Fahrerlaubnis, mit oder ohne Handicap. Einige Dinge sind dabei zu beachten wenn sie einen Führerschein machen möchten oder schon eine Fahrerlaubnis besitzen. Wir haben ihnen hier einige wichtige Informationen zusammen gestellt.
Bei der Fahrzeugwahl entscheiden sie sich für ein Fahrzeug dass nach Größe und Ausstattung den Anforderungen ihres Handicaps entspricht.
Tipp: Bei der Beratung und Entscheidung zur Fahrzeugwahl sind wir ihnen gerne behilflich.
Sie können Ihr Fahrzeug in diesem Rahmen frei wählen. Zwei Bedingungen sind allerdings zu beachten: Die nötigen Hilfsmittel müssen in Ihr Auto verbaubar sein und die Kosten für den Einbau dürfen nicht höher sein als beim Einbau in ein anderes für Sie nutzbares Fahrzeug.
Die gleiche gilt, wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen anschaffen wollen. Gebrauchtwagenkäufe werden allerdings nur dann von Ihrem Leistungsträger unterstützt, wenn der Wert des Fahrzeugs noch mindestens 50 % des Neuwagenwerts entspricht. Bei Gebrauchtwagen entfällt die gesonderte Kostenübernahme der ab Werk erhältlichen Sonderausstattungen, die Handicap bedingt erforderlich sind (z. B. Automatikgetriebe, Standheizung etc.).
Nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) stehen Ihnen drei wesentliche Leistungen zu:
1. Die Kostenübernahme der PKW Umrüstung
Die Kosten für die vom Gutachter benannten Umrüstungen werden von Ihrem Leistungsträger vollständig übernommen, in derRegel auch für benötigte Sonderausstattungen, wie bsp. einer Standheizung oder Klimaanlage. Abhängig vom Leistungsträger kann die Bezuschussung aber begrenzt sein und ggf. ein gesonderter Nachweis für den Bedarf der Zusätzlichen Ausstattung(z.B. vom Arzt) erforderlich sein.
2. Zuschüsse zum Autokauf
Ob, und in welcher Höhe Sie Zuschüsse für den Kauf eines PKWs erhalten, hängt von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens ab und ist nach § 5 KfzHV geregelt. Das monatliche Einkommen wird dabei an einer Bezugsgröße gemessen, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird.
Die monatliche Bezugsgröße liegt bei 3.290,- € (Stand 2021).
Die maximale Zuschusssumme beim PKW Kauf liegt zurzeit bei 22.000,- €.
Wie viel Prozent sie von der Kaufsumme erhalten, können Sie in der nachstehenden Tabelle nachlesen. Als Grundlage für die Berechnungen dient die monatliche Bezugsgröße des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Abstufungstabelle zur Förderung
Mon. Einkommen | Zuschuss in % | möglicher Zuschuss |
---|---|---|
bis 40 % (1.320,- EUR) | 100 % | 22.000,- EUR |
bis 45 % (1.485,- EUR) | 88 % | 19.360,- EUR |
bis 50 % (1.645,- EUR) | 76 % | 16.720,- EUR |
bis 55 % (1.810,- EUR) | 64 % | 14.080,- EUR |
bis 60 % (1.975,- EUR) | 52 % | 11.440,- EUR |
bis 65 % (2.140,- EUR) | 40 % | 8.800,- EUR |
bis 70 % (2.305,- EUR) | 28 % | 6.160,- EUR |
bis 75 % (2.470,- EUR) | 16 % | 3.520,- EUR |